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Cyberversicherung

Cyber-Risiken wie Hackerangriffe und Datenklau steigen jährlich an. Die finanziellen Folgen können dramatisch sein. Manchmal reichen finanzielle Mittel nicht aus und auch ein adäquates Krisenmanagement muß beschafft werden.

 

Mit einer Cyberversicherung kann man sich gegen viele Risiken absichern, z. B.

     - Kosten zur Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes

     - Kosten für Hardwareausstausch

     - Beseitigung der Schadsoftware

     - Internetbetrug durch Manipulation der Webseite

 

Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten ein detailliertes Angebot.

 

Schutz für Unverzichtbare:

Sichern Sie Schlüsselpersonen ab.

Alles läuft gut. Bis zu dem Moment, wenn eine Schlüssleperson in Ihrem Unternehmen

ausfällt - aufgrund einer schweren Erkrankung mit langer Genesungszeit oder sogar Tod.

Und es ist niemand da, der diese Lücke schließen kann. Von IT über Prozesssteuerung oder auch Management - es gibt Menschen, die für den Betrieb unverzichtbar sind. 

Die gute Nachricht: Sie können Ihre Schlüsselpersonen absichern.

 

Schwere Krankheiten können jeden treffen

In Deutschland erkranken jährlich über 1 Million Menschen schwer.                                          Die Anzahl ist steigend. Darunter sind auch Schlüsselpersonen wie Spezialisten, Unternehmer, Geschäftsführer oder Führungskräfte.

 

Was passiert, wenn nichts mehr passiert?

Das Wissen, die Kontake und die Erfahrungen einer Schlüsselperson machen den Großteil des Wertes eines Unternehmens aus.

 

Das zeigt auch die Statistik:

Jede 4. Insolvenz geht auf den Ausfall einer Schlüsselperson (Keyperson) zurück.

 

Die Lösung: Keyperson-Versicherung

Eine Keyperson-Versicherung zahlt Ihnen bei schwerer Erkrankung oder Tod der Schlüssel-

person das vereinbarte Kapital aus. Damit können Sie die anfallenden Kosten decken und

die kritische Zeit überbrücken.

 

Highlights

  • Mehr als 50 schwere Krankheiten sind versichert
  • Vorgezogene Todesfallleistung bei einer Lebenserwartung unter 12 Monaten
  • Spezifische Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Vertragslaufzeiten ab 2 Jahren
  • Verlängerungsoption bei Vertragsablauf
  • Kapitalleistung unabhängig von weiterer Beschäftigung
  • Garantierte Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit

​​Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

 

 

Haftpflichtversicherung: Neue Drohnenverordnung

In Deutschland sind insgesamt rund eine halbe Millionen Drohnen regelmäßig in der Luft.

Tendenz steigend! 

Was für viele Drohnen-Piloten wichtig ist: Flugdrohnen sind versicherungspflichtig! Und seit

Jahresbeginn sind durch die neue Drohnenverordnung zusätzliche Vorschriften zu beachten.

 

Drohnen-Piloten müssen folgendes beachten:

-   Mindestalter 16 Jahre und Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA)

-   Anmeldepflichtig sind Drohnen:

    - mit Kameras

    - mit einem Gewicht ab 250 g

    Diese müssen mit einer Plakette vom LBA gekennzeichnet werden.

-   Kompetenznachweis (z. B. Onlinekurs und Onlinetest) ist erforderlich ab einem Drohnen-

    Gewicht von 250 g

 

Kfz-Haftpflicht bei Gespannschäden

Durch eine Änderung im Straßenverkehrs- und Versicherungsvertragsgesetz ist nun geregelt, dass bei Schäden, die durch Gespanne verursacht werden, im Innenverhältnis regelmäßig der Halter des Zugfahrzeuges haftet.

Ausgenommen bleiben Fälle, bei denen der Anhänger/Auflieger eine besondere Schadenursache gesetzt hat (z. B. Platzen eines Reifens). Hier kommt eine Haftung des Anhängerhalters bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherers in Betracht.

 

Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung

Bis vor Kurzem wurden Schadenfälle, die durch undichte Fugen zum Beispiel im Bad oder Duschbereich entstanden sind, vom Versicherer nicht ersetzt, weil kein ersatzpflichtiger Leitungswasserschaden im Sinne der Bedingungen vorlag.

 

Dies hat sich nun rechtlich geändert. Nunmehr ersetzen Versicherer Folgeschäden, die durch in undichte Fugen laufendes Wasser entstehen, auch im Rahmen der Gebäudeversicherung. Allerdings wird hier dem jeweiligen Mieter/ Eigentümer ein Mitverschulden angerechnet, weil argumentiert wird, dass undichte Fügen hätten erkannt werden müssen und der Schaden somit hätte verhindert werden können. Deshalb ziehen die Versicherer je nach Grad des Verschuldens bis zu 50% von Ihrer Enschädigungsleistung ab.

 

Daher unser dringener Raschlag an alle Hauseigentümer:

Bitte überprüfen Sie die fugen in Bad und Dusche bzw. Badewanne auf Undichtigkeit und beheben diese zeitnah.

 

E-Scooter 

Ab sofort erhalten Sie  bei uns die Versicherungsplaketten für E-Scooter!

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt bei Regressforderung

Ab dem 01.01.2018 können vollständige Regressforderungen an Bestizer von Gebäuden gestellt werden, von denen aus Feuer auf ein benachbartes Haus übergesprungen ist. Hintergrund ist die Aufhebung des bis Ende 2017 gültigen "Regressabkommens der Feuer-versicherer bei übergreifenden Schadenereignissen."

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtverischerung bietet Schutz!

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Bundestag hat am 01.07.2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) verabschiedet.

 

Hierdurch ergeben sich in der betrieblichen Altersversorgung einige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen, z. B.

 

  • Erhöhung der steuerlichen Fördergrenze auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (sozialabgabefrei bleiben weiterhin 4% der BBG)

  • Der Arbeitgeber ist gehalten, einen pauschalen Entgeltumwandlungszuschuss in Höhe      von 15% zu leisten.
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen von bis zu 2.200,00 € können einen jährlichen Arbeitgeberbetrag in Höhe von maximal 480,00 € erhalten. 30% des Beitrages erhalten die Arbeitgeber über die Lohnsteuerverrechnung zurück.

 

 

Wetterrisikoversicherung


Eine große Versicherungsgesellschaft, die auch unser Kooperationspartner ist, bietet als erster Versicherer in Deutschland eine Wetterrisikoversicherung an. Diese sichert finanzielle Verluste durch wetterbedingte Mehrkosten oder Umsatzeinbußen ab. Versicherbar sind unter anderem Kälte, Hitze, Regen, Schneefall, Trockenheit und Sturm.

Sie erhalten folgende Leistungen:
Sie definieren auf der Grundlage Ihrer Wahrscheinlichkeits-berechungen, welche Ausfallleistung Sie pro Schlechwetter-Tag absichern möchten. Mit der Auszahlung können Sie dann z. B.:

    - Mehrkosten durch erhöhten Arbeitsaufwand
    - entgangene Umsätze, z. B. durch ausbleibende Besuche bei  

      einer geplanten Veranstaltung ausgleichen.

Sie bestimmen - das relevante Wetterereignis
- den gewünschten Absicherungszeitraum
- den zu vereinbarenden Auszahlungsbetrag
- die Auszahlungsobergrenze

Bei Interesse fragen Sie uns gerne an.

 

Kfz-Versicherungen - Telematik-Tarif


Seit Neuestem bieten einige Versicherungsgesellschaften, darunter auch die von uns vertretene VHV Hannover, einen neuen Tarif an, mit dem man bis zu 30% Beitragsersparnis erzielen kann, den Telematik-Tarif.

Mit einer im Kfz einzubauenden Telematik-Box wird der Fahrstil aufgezeichnet. Bewertet werden Tempo, Fahrweise, Zeit und Straßen. Über ein induviduelles Portal kann man das eigene Fahrverhalten nachvollziehen und optimieren.

Nach Auswertung durch den Versicherer wird der Rabatt errechnet.

Nachteil: Für die Telematik-Box und die damit verbundenen Sicherheitsfunktionen und Services fällt eine monatliche Gebühr von 6,99 € an.

Bei Interesse sprechen Sie uns an.


Wohngebäudeversicherungen


Einige Versicherungsgesellschaften trennen sich zur Zeit von ganzen Beständen oder passen die Prämien an. Grund hierfür sind enorme Schadenquoten wegen zunehmender Sturmschäden, maroden Leitungswassersystemen in älteren Häusern, neuerdings aber auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Rückstau).

Unser Angebot: Wir prüfen Ihren aktuellen Gebäudeversicherungsvertrag auf Prämien und Deckungskonzept und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.

 

 

Basis-Rente Ideal für Selbständige


Die Basis-Rente ist das Erfolgsprodukt des Jahres 2008. Als steuerlich geförderte und insolvenzgeschützte Altersversorgung wird sie auch in diesem Jahr ihr dynamisches Wachstum fortsetzen.

Das ist auf folgende Produkteigenschaften zurückzuführen, die gerade Selbständige überzeugen:

· Attraktive und gleichzeitig denkbar einfache Förderung

· Schutz des angesparten Kapitals vor fremden Zugriff bis zum Rentenbeginn, z. B.

  bei Insolvenz

· Jährlich an die individuellen Bedürfnisse anpassbare Beitragszahlung

· Lebenslange Rentenzahlung

Beiträge zu Basis-Rentenversicherungen können steuerlich abgesetzt werden. Die Basis-Rente gehört zur Altersversorgung der so genannten ersten Schicht. Diese soll die Grundlage der Alterseinkünfte bilden und umfasst neben der Basis-Rente die gesetzliche Rente und die berufsständischen Versorgungen.Die Beiträge für Altersversorgungen der ersten Schicht können bis zu 20.000 (verheiratete 40.000) EURO jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2016 sind bis zu diesen Maximalbeträgen 82 Prozent der Beiträge absetzbar. Dieser Satz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozent. Ab dem Jahr 2025 sind somit 100 Prozent der Beiträge abzugsfähig. Bei einer durch- gehenden Beitragszahlung von 2016 bis 2025 können somit im Durchschnitt 91 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Bei Beginn der Rentenleistungen werden diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Im Jahr 2009 betrug der Besteuerungsanteil 58 Prozent. Erst bei einem Rentenbeginn ab 2040 wird die Rente in voller Höhe versteuert.Die Basis-Rente hat neben der steuerlichen Förderung für viele Selbständige den Vorteil, dass die Höhe der Beitragszahlung jährlich an die jeweilige Geschäftslage angepasst werden kann. So wird i. d. R. ein laufender Beitrag vereinbart, der jederzeit mit Sonderzahlungen ergänzt werden kann. Ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen geleistet werden, legt der Kunde jedes Jahr neu fest.


Auf diesem Wege können die Zahlungen ideal an die wirtschaftliche Situation angepasst werden.

Eine Basis-Rente begleitet einen Kunden sprichwörtlich das ganze Leben lang. Deshalb sind die Anforderungen an ein derartiges Produkt besonders hoch. So ist bei der fondsgebundenen Basis-Rente der garantierte Rentenfaktor ein unverzichtbarer Bestandteil.Zusätzlich sollte eine obligatorische Hinterbliebenen-Leistung integriert sein, die im Todesfall eine Rente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder auszahlt, so dass das angesparte Kapital „vererbt“ werden kann.


Fazit: Die Basis-Rente bietet hervorragende Möglichkeiten, eine steuerlich geförderte und insolvenzgeschützte Altersversorgung aufzubauen und diese flexibel zu finanzieren.

Ein Thema, welches gerade für Selbständige von großer Bedeutung ist.
 

 

Sturmschaden (Windbewegung mindestens der Stärke 8)
Wer zahlt wann ?

- Gebäudeversicherung

  Schäden am Haus selbst, z. B. heruntergewehte Ziegel oder entwurzelte Bäume.

- Hausratversicherung
  Schäden am Mobiliar nach Eindringen von Regen, wenn z. B. Dach durch Sturm

   abgedeckt wurde.

- Teilkaskoversicherung
  Durch Sturm entwurzelter Baum fällt auf parkenden PKW. Durch Sturm herab  

  fallende Ziegel beschädigen den PKW.

- Vollkaskoversicherung
   z. B.: Autofahrer fährt gegen umgestürzten Baum

Pflegetagegeld - je früher, desto billiger


Ein Pflegetagegeld ist, was die Leistung angeht, eine bemerkenswerte klare Sache: der Kunde vereinbart einen Tagessatz  von zum Beispiel 50 EUR. Das Geld zahlt der Versicherer, wenn der Versicherte laut Sozialkasse eine Pflegestufe erhält.
Der Kunde kann frei darüber verfügen. Er muss bei Versicherer keine Rechnungen vorlegen, sondern kann die Summe nach  Belieben ausgeben - für pflegende Angehörige, eine Haushälterin oder einen erholsamen Kurzurlaub mit Betreuung.


Auswahl von Versicherern


Einstiegsbeitrag für Einstiegsbeitrag für
                                                    45-jähriger                45-jährige

Versicherer         Tarif           Mann       Frau      Mann      Frau        Leistung bei Demenz

Continentale    PTK/50/50       45            65           76         108                   nein    

AXA                   Flex 1 bis 3     50            79           83         129                      ja

Nürnberger       PTF1               56           83           96         140                      ja

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